• Der Grundfreibetrag wird um 312 Euro auf 12.096 Euro angehoben146.
  • Die Tarifeckwerte der Einkommensteuer werden um 2,6% nach rechts verschoben16.
  • Der Spitzensteuersatz von 42% greift erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.481 Euro (vorher 66.761 Euro)5.

Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, nicht zu einer höheren Steuerbelastung führen. Dadurch wird verhindert, dass Arbeitnehmer trotz Gehaltserhöhungen real weniger Kaufkraft haben.Besonders Spitzenverdiener profitieren von diesen Änderungen. Sie müssen 2025 etwa 310 Euro weniger Einkommensteuern zahlen als im Vorjahr5.Diese Maßnahmen sind Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteigen zu lassen, ohne dass sich die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Steuerzahler erhöht hat.