Die Kleinunternehmerregelung in Deutschland hat seit 2025 bedeutende Änderungen erfahren, die vielen Selbstständigen und kleinen Unternehmen zugutekommen. Diese Neuerungen zielen darauf ab, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die finanzielle Belastung für Kleinunternehmer zu verringern.Ein zentraler Aspekt der Reform ist die Anhebung der Umsatzgrenzen. Kleinunternehmer können nun von der Regelung Gebrauch machen, wenn ihr Netto-Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro (Vorher 22.000 Euro Bruttoumsatz) nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (Vorher nur voraussichtlich nicht 50.000 Euro übersteigen). Sobald der Umsatz 100.000 Euro übersteigt, führt dies zum Wechsel zur Regelbesteuerung und zur Verpflichtung zur Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Für die bis zu diesem Zeitpunkt erzielten Umsätze, bleibt es bei der Steuerbefreiung. Diese deutliche Erhöhung der Grenzen ermöglicht es mehr Unternehmern, von den Vorteilen der Regelung zu profitieren.

Kleinunternehmer führen nun umsatzsteuerfreie statt steuerpflichtige Umsätze, die lediglich nach Gesetzeswortlaut nicht erhoben wurden, aus. Es bleibt dabei, dass sie keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen ausweisen dürfen. Auch verbleibt es dabei, dass für sie die Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärungen (mit Ausnahmen) entfällt, was eine erhebliche administrative Entlastung darstellt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Kleinunternehmer im Gegenzug auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen können. Sie müssen sorgfältig abwägen, ob die Regelung für ihre spezifische Situation vorteilhaft ist, insbesondere wenn sie größere Investitionen planen.Insgesamt bietet die reformierte Kleinunternehmerregelung mehr Flexibilität und finanzielle Vorteile für viele kleine Geschäftstreibende. Sie ermöglicht es ihnen, sich stärker auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, anstatt Zeit und Ressourcen für umsatzsteuerliche Angelegenheiten aufwenden zu müssen.

Falls auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet werden soll, gilt ab 2025 eine neue Frist, die beachtet werden muss. Bisher konnten Unternehmen bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten. Ab 2025 kann der Verzicht bis Ende Februar des übernächsten Kalenderjahres, das auf den Besteuerungszeitraum folgt, erklärt werden.