Der steuerliche Kinderfreibetrag wird für das Jahr 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben46. Es ergeben sich folgende Freibeträge:
- 3.336 Euro pro Elternteil für das sächliche Existenzminimum des Kindes
- 1.464 Euro pro Elternteil für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Insgesamt ergibt sich damit ein Betrag von 4.800 Euro pro Elternteil bzw. 9.600 Euro pro Kind zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums6.Parallel dazu wird auch das Kindergeld erhöht. Ab 2025 steigt es auf 255 Euro pro Kind2. Diese Anpassungen zielen darauf ab, Familien finanziell zu entlasten und die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen.Die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag ist Teil der Bemühungen, die finanzielle Situation von Familien zu verbessern und gleichzeitig die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums zu erfüllen.